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Allgemeines => Archiv => DCC - CASTLE WHITEROCK => Thema gestartet von: Argamae am 15. Dezember 2009, 10:59:09

Titel: CASTLE WHITEROCK - Charaktererschaffung
Beitrag von: Argamae am 15. Dezember 2009, 10:59:09
Charaktererschaffung




Zu jedem Spieltermin werde ich eine Auswahl an vorgenerierten, spielbereiten Charakteren dabei haben. Wer keinen vorgenerierten Charakter spielen möchte, sondern sich selbst einen machen will, kann das privat mit mir umsetzen; dazu bitte eine PN an mich. Wer bereits ein DUNGEONS & DRAGONS 3.5 Player's Handbook/Spielerhandbuch (PHB) zuhause hat, kann einen Charakter für CASTLE WHITEROCK auch selbst erstellen. Folgende Regeln gelten hierbei:


9 = 1|10 = 2|11 = 3|12 = 4|13 = 5|14 = 6|15 = 8|16 = 10|17 = 13|18 = 16
  • es sind die im PHB enthaltenen Rassen und Klassen erlaubt
  • Trefferpunkte für Stufe 1 entsprechen immer dem Maximum des Trefferwürfels (TW) plus etwaige Zuschläge durch KON oder Talente
  • die im PHB enthaltenen Götter finden sich in der Welt von CASTLE WHITEROCK nicht wieder; eine Götterliste findet sich HIER (http://greifenklaue.rpg-bs.de/index.php?topic=4809.0).
  • die Stufe, auf der neu ins Spiel kommende Charaktere erschaffen werden, berechne ich anhand des derzeitigen Gruppendurchschnitts und wird von mir hier aktualisiert (siehe unten); sie wird immer etwas unter dem Gruppendurchschnitt liegen
  • wenn Charaktere auf einer höheren als der 1. Stufe erstellt werden, so kann die Stufensteigerung vom Spieler durchgeführt werden; hierzu gelten folgende Regeln:

*Trefferpunkte werden in meinem Beisein ausgewürfelt ODER der Spieler kann den (abgerundeten) Durchschnittswert
des Trefferwürfels nehmen (W4 = 2, W6 = 3, W8 = 4, W10 = 5, W12 = 6); man bedenke, daß die erste Stufe immer das TW-Maximum erhält*

*Die Barschaft (Geld) des Charakters entnimmt man folgender Tabelle;
der Einfachheit halber hier die Werte bis Stufe 5:
Stufe 2 = 900 GM
Stufe 3 = 2.700 GM
Stufe 4 = 5.400 GM
Stufe 5 = 9.000 GM*

*Der Kauf von besonderer Ausrüstung (magische Gegenstände u.ä.)
ist im Rahmen des Vermögens gestattet (Marktwerte mag. Gegenstände müssen mit mir geklärt werden);
jedoch kann maximal die Hälfte dieses Vermögens für einen einzelnen Gegenstand ausgegeben werden*

*Das Wechseln in eine Prestigeklasse ist erlaubt, wenn der Charakter sämtliche Voraussetzungen erfüllt
(es gelten alle Prestigeklassen des DMG)*



Aktuelle Charakterstufe: 1