Zitat von: Argamae am 23. August 2019, 21:07:51Ich glaube das hast Du richtig gemacht.
Allerdings.
Sonst hätte ich das nach dem Studium wohl intensiver verfolgt.
Es ist halt ein freier Beruf und jeder darf sich unabhängig der Sprachkenntnisse Dolmetscher bzw. Übersetzer nennen. Es gibt also keine Zulassungsvoraussetzungen. Der "BDÜ - Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer" gibt regelmäßig eine Honorarübersicht heraus und führt Umfragen durch was die Mitglieder verdienen. Sehr viele sind Kleinunternehmer.
Als Übersetzer arbeiten kannst und darfst Du ja trotzdem falls Du dir eine "Side Hustle" aufbauen willst.