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Titel: CASTLE WHITEROCK - Charaktererschaffung
Beitrag von: Argamae am 15. Dezember 2009, 10:59:09
Charaktererschaffung

(http://img94.imageshack.us/img94/7387/dcc513.jpg)



Zu jedem Spieltermin werde ich eine Auswahl an vorgenerierten, spielbereiten Charakteren dabei haben. Wer keinen vorgenerierten Charakter spielen möchte, sondern sich selbst einen machen will, kann das privat mit mir umsetzen; dazu bitte eine PN an mich. Wer bereits ein DUNGEONS & DRAGONS 3.5 Player's Handbook/Spielerhandbuch (PHB) zuhause hat, kann einen Charakter für CASTLE WHITEROCK auch selbst erstellen. Folgende Regeln gelten hierbei:


9 = 1|10 = 2|11 = 3|12 = 4|13 = 5|14 = 6|15 = 8|16 = 10|17 = 13|18 = 16
  • es sind die im PHB enthaltenen Rassen und Klassen erlaubt
  • Trefferpunkte für Stufe 1 entsprechen immer dem Maximum des Trefferwürfels (TW) plus etwaige Zuschläge durch KON oder Talente
  • die im PHB enthaltenen Götter finden sich in der Welt von CASTLE WHITEROCK nicht wieder; eine Götterliste findet sich HIER (http://greifenklaue.rpg-bs.de/index.php?topic=4809.0).
  • die Stufe, auf der neu ins Spiel kommende Charaktere erschaffen werden, berechne ich anhand des derzeitigen Gruppendurchschnitts und wird von mir hier aktualisiert (siehe unten); sie wird immer etwas unter dem Gruppendurchschnitt liegen
  • wenn Charaktere auf einer höheren als der 1. Stufe erstellt werden, so kann die Stufensteigerung vom Spieler durchgeführt werden; hierzu gelten folgende Regeln:

*Trefferpunkte werden in meinem Beisein ausgewürfelt ODER der Spieler kann den (abgerundeten) Durchschnittswert
des Trefferwürfels nehmen (W4 = 2, W6 = 3, W8 = 4, W10 = 5, W12 = 6); man bedenke, daß die erste Stufe immer das TW-Maximum erhält*

*Die Barschaft (Geld) des Charakters entnimmt man folgender Tabelle;
der Einfachheit halber hier die Werte bis Stufe 5:
Stufe 2 = 900 GM
Stufe 3 = 2.700 GM
Stufe 4 = 5.400 GM
Stufe 5 = 9.000 GM*

*Der Kauf von besonderer Ausrüstung (magische Gegenstände u.ä.)
ist im Rahmen des Vermögens gestattet (Marktwerte mag. Gegenstände müssen mit mir geklärt werden);
jedoch kann maximal die Hälfte dieses Vermögens für einen einzelnen Gegenstand ausgegeben werden*

*Das Wechseln in eine Prestigeklasse ist erlaubt, wenn der Charakter sämtliche Voraussetzungen erfüllt
(es gelten alle Prestigeklassen des DMG)*



Aktuelle Charakterstufe: 1