Schicksalspunkte
Jeder Charakter verfügt zu Beginn seiner Teilnahme an einer Spielsitzung über Schicksalspunkte (SP) in Höhe seines Wertes in Schicksal. Innerhalb des Spiels können Schicksalspunkte für mechanische und narrative Effekte ausgegeben werden. Für gewöhnlich kann nur ein SP gleichzeitig ausgegeben werden. Am Ende einer Spielsitzung verfallen alle übrigen Schicksalspunkte.
• Der Charakter erhält +1W auf seine Probe. Dies kann vor oder nach einer Probe genutzt werden, aber nicht für Zufallsproben.
• Der Charakter kann eine Zufallsprobe neu würfeln.
• Der Charakter erhält 1 kostenlosen EG bei einer erfolgreichen Probe.
• Der Charakter trifft auf eine für die Handlung wichtige Person, egal ob bekannt oder unbekannt.
• Bevor der Charakter handlungsunfähig in einer Szene wird (bspw. durch Verfall oder Zustände), darf er augenblicklich eine schnelle oder langsame Aktion ausführen.
• Der Charakter findet ein Objekt, das die Handlung voranbringt oder ihm in der derzeitigen Szene helfen kann.
• Der Charakter verhindert den negativen Effekt eines von ihm verursachten Patzers.
• Der Charakter gilt für die restliche Szene als schicksalsergeben.
• Der Charakter und ein anderer werden nicht zu Erzfeinden, wenn letzterer dem Charakter jemand wichtiges genommen hat.
Schicksalsfügung
Zudem steht einem Charakter die Option, für besonders starke Effekte sein Schicksal permanent zu senken. Die sogenannte Schicksalsfügung. Bei jeder Schicksalsfügung wird der tatsächliche Werte von Schicksal um 1 gesenkt, als auch dessen Maximum, welches für gewöhnlich bei 6 liegt. Sollte das Schicksal eines Charakters auf 0 fallen, kann er entsprechend keine Schicksalsfügung mehr auf sich nehmen.
• Wenn der Charakter sterben oder unheilbar wahnsinnig werden sollte, kann stattdessen eine Schicksalsfügung einberufen werden. In jenem Fall übersteht der Charakter gerade so die Strapazen, wobei der jeweilige Verfall, dessen Limit erreicht wurde, anhält und dort auch erst einmal bleibt. Generell sollte der Charakter zumindest die Szene überstehen können.
• Der Charakter besteht im Zuge einer Schicksalsfügung eine Probe augenblicklich mit einem simplen Erfolg ohne EG, sofern sie nicht absolut unmöglich war. Selbst eine Gegenprobe wird dagegen nicht ankommen können. Somit kann auch eine Katastrophe verhindert werden.
• Die tatsächlich richtige Lösung für ein wichtiges, komplexes Problem wird in einer Schicksalsfügung vom Spielleiter an den Spieler des Charakters offenbart. Dieser Effekt sollte nur mit Zustimmung des Spielleiters gewählt werden.
• Mit einer Schicksalsfügung werden der Charakter und ein Ziel zu Seelenverwandten.
Jeder Charakter verfügt zu Beginn seiner Teilnahme an einer Spielsitzung über Schicksalspunkte (SP) in Höhe seines Wertes in Schicksal. Innerhalb des Spiels können Schicksalspunkte für mechanische und narrative Effekte ausgegeben werden. Für gewöhnlich kann nur ein SP gleichzeitig ausgegeben werden. Am Ende einer Spielsitzung verfallen alle übrigen Schicksalspunkte.
• Der Charakter erhält +1W auf seine Probe. Dies kann vor oder nach einer Probe genutzt werden, aber nicht für Zufallsproben.
• Der Charakter kann eine Zufallsprobe neu würfeln.
• Der Charakter erhält 1 kostenlosen EG bei einer erfolgreichen Probe.
• Der Charakter trifft auf eine für die Handlung wichtige Person, egal ob bekannt oder unbekannt.
• Bevor der Charakter handlungsunfähig in einer Szene wird (bspw. durch Verfall oder Zustände), darf er augenblicklich eine schnelle oder langsame Aktion ausführen.
• Der Charakter findet ein Objekt, das die Handlung voranbringt oder ihm in der derzeitigen Szene helfen kann.
• Der Charakter verhindert den negativen Effekt eines von ihm verursachten Patzers.
• Der Charakter gilt für die restliche Szene als schicksalsergeben.
• Der Charakter und ein anderer werden nicht zu Erzfeinden, wenn letzterer dem Charakter jemand wichtiges genommen hat.
Schicksalsfügung
Zudem steht einem Charakter die Option, für besonders starke Effekte sein Schicksal permanent zu senken. Die sogenannte Schicksalsfügung. Bei jeder Schicksalsfügung wird der tatsächliche Werte von Schicksal um 1 gesenkt, als auch dessen Maximum, welches für gewöhnlich bei 6 liegt. Sollte das Schicksal eines Charakters auf 0 fallen, kann er entsprechend keine Schicksalsfügung mehr auf sich nehmen.
• Wenn der Charakter sterben oder unheilbar wahnsinnig werden sollte, kann stattdessen eine Schicksalsfügung einberufen werden. In jenem Fall übersteht der Charakter gerade so die Strapazen, wobei der jeweilige Verfall, dessen Limit erreicht wurde, anhält und dort auch erst einmal bleibt. Generell sollte der Charakter zumindest die Szene überstehen können.
• Der Charakter besteht im Zuge einer Schicksalsfügung eine Probe augenblicklich mit einem simplen Erfolg ohne EG, sofern sie nicht absolut unmöglich war. Selbst eine Gegenprobe wird dagegen nicht ankommen können. Somit kann auch eine Katastrophe verhindert werden.
• Die tatsächlich richtige Lösung für ein wichtiges, komplexes Problem wird in einer Schicksalsfügung vom Spielleiter an den Spieler des Charakters offenbart. Dieser Effekt sollte nur mit Zustimmung des Spielleiters gewählt werden.
• Mit einer Schicksalsfügung werden der Charakter und ein Ziel zu Seelenverwandten.